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Nach deutschem Recht wird ein Bienenschwarm herrenlos, wenn der Eigentümer ihn nicht unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. Verfolgt ein Eigentümer seinen Bienenschwarm, so darf er bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. (§ 961 und 962)
Es gibt leichte Probleme, beim bau der Jukebox. wenn das Problem bestehen bleibt, muss ich gezwungener maßen das Projekt abbrechen. Ich erklär`s dir am Montag.
Kleine Info
121 notenblöcke sind derzeit verbaut. Kannst gerne dir mal anhören. Wenn Kiwiku will, darf sie es auch sehen.
Problem...