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DSGVO

Versicherungspro

Marcel, deine Nerven müssen echt aus Stahl sein.

Mehr muss ich glaub ich gar nicht sagen.
Habe Gestern @Lord_Weibull bereits auf das Inkrafttreten der DSGVO hingewiesen.
#binfürClose

Kurze Erklärung @TheTeddynator : Das Cytooxien-Netzwerk ist in seinem derzeitigen Zustand nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) konform, die seit heute in Kraft ist - die Datenschutzrichtlinien bedürfen einer Erneuerung. So sind Social Media Plugins wie Twitter in den Datenschutzrichtlinien zu erwähnen etc. Theoretisch ist auch die Angabe einer Telefonnumer gemäß VRRL (sofern vorhanden) im Impressum notwendig und kann sonst als Wettbewerbsverstoß gewertet werden.

Cytooxien muss also in Sachen Datenschutz ein wenig ändern; ansonsten könnte die Website / das Netzwerk abgemahnt werden.
Aber Dank verschiedener Generatoren für Datenschutzrichtlinien im Internet und anonymen Abmahnchecks sollte das kurzfristig gut umsetzbar sein.

EDIT: Art. 8 DSGVO wird nochmal interessant in puncto Jugendschutz:

IP-Adressen, E-Mail etc. sollten ja entsprechend der derzeitigen Urteilsgrundlagen personenbezogene Daten darstellen, wie sieht es dann mit einem Mindestalter für den Server und die Website aus? Wäre glaube ich auch aus rechtlicher Sicht mal eine spannende Frage.
 
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Felgenduese

@Versicherungspro
Man muss theoretisch eh alles überarbeiten. Alle Entwickler müssen die neue Datenschutzerklärung unterschreiben, ein Verfahrensverzeichnis muss angelegt werden, Nitrado muss kontaktiert werden, und und und ...
Im Prinzip kann jetzt jeder den Landesbeauftragen für Datenschutz anschreiben der dass dann untersuchen muss. Dann wirds lustig und teuer.
Eigentlich müsste das Forum und der TS solange gesperrt werden, bis eben nachgebessert wurde.

@PolizeiDreamy
Das sollte man nicht so auf die leichte Schulter nehmen. Ich bin gespannt wie die Gerichte entscheiden werden.
 

Versicherungspro

@Versicherungspro
Man muss theoretisch eh alles überarbeiten. Alle Entwickler müssen die neue Datenschutzerklärung unterschreiben, ein Verfahrensverzeichnis muss angelegt werden, Nitrado muss kontaktiert werden, und und und ...
Im Prinzip kann jetzt jeder den Landesbeauftragen für Datenschutz anschreiben der dass dann untersuchen muss. Dann wirds lustig und teuer.
Eigentlich müsste das Forum und der TS solange gesperrt werden, bis eben nachgebessert wurde.

@PolizeiDreamy
Das sollte man nicht so auf die leichte Schulter nehmen. Ich bin gespannt wie die Gerichte entscheiden werden.

Richtig, so absurd und noch viel absurder kann man sich das vorstellen xD Theoretisch müsste auf dem Server und der Seite auch erstmal eine Einwilligung eingeholt werden zum Verarbeiten der personenbezogenen Daten. Und dieses Verzeichnis ist unglaublich komplex gestaltet, man muss ja auch jedes Programm auflisten etc. - alleine die Musterexcelvorlagen sind deprimierend genug. Und ich mache grad ne Ausbildung in dem Bereich... xD

Fürs Fotografieren wird das lustig, während Visitenkarten eine Datenschutzerklärung und Einwilligung bedürfen und das ganze völlig sinnfrei ist, die Kanzlei WBS hat das mal überspitzt dargestellt.


Aber welch ein Glück, dass die Behörden zu wenig Zeit und Personal haben, um alles zu kontrollieren. Auf die leichte Schulter nehmen sollte man es natürlich trotzdem nicht - der Hauptangriffspunkt wird aber voraussichtlich die Website sein, da gibt es immerhin Tools um die Abmahnbarkeit maschinell zu prüfen.
Letztendlich ist aber auch viel Panikmache dabei, um mehr Geld zu verdienen - wie die DSGVO in der Praxis gehandhabt wird, zeigen dann die Urteile.
 
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Felgenduese

Das ist doch viel zu kompliziert? Wer, bitte schön, kann sich denn so strikt dran halten?
Niemand kann sich da 100% dran halten. Aber im Cytoox macht sich hier strafbar. Muss nur einer melden und dann wirds halt teuer. Bis 20 Mille, aber soviel hat der Server eh net xD
Ändern muss er es sowieso. Und wenn z.B. im Verfahrensverzeichnis auch nur die kleinste Sache fehlt ist man halt richtig am Arsch
https://www.service-bw.de/leistung/...rde+einreichen+personenbezogen-713-leistung-0
 

Versicherungspro

Für die, die etwas zum Einschlafen brauchen, kann ich nur das hier empfehlen:

https://dsgvo-gesetz.de/
So schlimm ist es gar nicht, immerhin schreibe ich bald eine Prüfung über dieses wunderbare Schriftstück xD

Das ist soweit nur halb richtig: Es gilt hierbei nämlich zwischen Verstößen und Nichtbefolgung einer behördlichen Anweisung zu differenzieren.
Verstoß: 10 Millionen Euro / 2% Vorjahresweltumsatz
Nichtbefolgung: 20 Millionen Euro / 4% Vorjahresweltumsatz
(Dass diese Grenzen tatsächlich in der Praxis ausgesprochen werden ist denke ich unwahrscheinlich)
Ein Großteil ist aber einfach Panikmache: Anwälte können sich zwar auf fehlerhafte Websites stürzen, aber das interne Verfahrensverzeichnis werden diese wohl nicht einfach sehen und damit angreifen können - die zuständigen Behörden haben zusätzlich einfach zu wenig Zeit, Personal und zu wenige Ressourcen um alles zu überprüfen, während sich auch Politiker wie Seehofer momentan für eine Schonfrist für kleine Unternehmen und Co. einsetzen.
 
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Versicherungspro

Die Summe der Strafe, die das Netzwerk zahlen muss variiert sich nach dem Einkommen von Cytooxien.
Das ist nicht vollständig richtig.

Nach §83 Abs. 4 DSGVO werden als Höchststrafen bei Verstößen "Geldbußen von bis zu 10 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist" bzw. "Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist" (§83 Abs. 5 DSGVO).

Ergo ist es fachlich falsch eine Pauschalisierung vorzunehmen - es wird nicht zwangsläufig prozentual von Gewinn oder Umsatz bestraft werden müssen.
 
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